Einkommensteuer in Frankreich – Alles was Sie wissen müssen

Wir erklären Ihnen alle wichtigen Punkte über die französische Einkommensteuer (impôt sur le revenu – IR). In Frankreich gilt ein progressives Steuersystem mit unterschiedlichen Steuersätzen je nach Einkommenshöhe.

Die französische Einkommensteuer betrifft nicht nur französische Steuerinländer, sondern auch zahlreiche Grenzgänger – insbesondere aus Deutschland und der Schweiz. Diese müssen sich mit komplexen steuerlichen Regelungen, Doppelbesteuerungsabkommen und verschiedenen Quellenbesteuerungen auseinandersetzen.

Sie betrifft auch alle Personen, die zwar einen steuerlichen Wohnsitz im – aus französischer Sicht –Ausland haben (z. B. in Deutschland oder der Schweiz), aber bestimmte Einkünfte aus Frankreich beziehen, wie z.B.

  • Mieteinkünfte,
  • Gewinne aus der Veräußerung eines Immobilienobjekts in Frankreich,
  • Gewinne aus einer in Frankreich ausgeübten gewerblichen Tätigkeit (mit Ausnahmen)
  • Gewinne aus einer in Frankeich ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit (mit Ausnahmen)
  • Einkünfte aus einer in Frankeich ausgeübten sportlichen oder künstlerischen Tätigkeit
  • Einkünfte aus einer in Frankreich ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit (mit Ausnahmen)

Ob Sie in Frankreich leben und in Deutschland, in Österreich oder der Schweiz arbeiten – oder umgekehrt –, spielt eine entscheidende Rolle für die steuerliche Behandlung Ihrer Einkünfte.

Steuerberater für Einkommensteuer in Frankreich

Als deutsch-französische Anwaltskanzlei bietet Valoris Avocats umfassende Beratung zur französischen Einkommensteuer.

Unsere deutschsprachigen Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung im französischen Steuerrecht und unterstützen Sie bei:

  • Der Optimierung Ihrer Steuerlast in Frankreich
  • Der korrekten Angabe Ihres Einkommens
  • Der Vermeidung von Doppelbesteuerung
  • Der Einhaltung steuerlicher Fristen und Pflichten

Unsere Kanzlei berät regelmäßig sowohl Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, die Frankreich Einkommen erzielen, als auch deutschsprachige Personen in Frankreich. Wir helfen Ihnen, Ihre individuelle Situation zu analysieren und steuerlich optimal zu gestalten.

Wer muss Einkommensteuer in Frankreich zahlen?

In Frankreich besteht Steuerpflicht für Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich oder mit Einkommen aus französischen Quellen.

  • Wohnsitz in Frankreich: Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig und müssen Ihr gesamtes Einkommen in Frankreich versteuern.
  • Wohnsitz im Ausland (z.B. Deutschland, Schweiz, Österreich): Sie unterliegen entweder der Steuerpflicht in Frankreich oder im Ansässigkeitsstaat, abhängig von Doppelbesteuerungsabkommen.

Gerade für Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland, Schweiz oder Österreich ist es entscheidend zu wissen, wo die Besteuerung stattfindet. Dies gilt sowohl für die Besteuerung von Gehältern als auch von anderen Einkunftsarten

  • Dividende,
  • Zinsen,
  • Mieteinnahmen,
  • Gewinne aus der Veräußerung eines Immobilienobjekts in Frankreich

Welche Einkommen sind steuerpflichtig?

Die französische Einkommensteuer betrifft verschiedene Einkommensarten:

  • Gehälter und Löhne
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen)
  • Mieteinnahmen
  • Renten und Pensionen
  • Gewinne aus Wertpapierverkäufen

Für Steuerausländer gelten besondere Besteuerungsregeln.

Achtung: Auch Renten aus Deutschland oder der Schweiz können in Frankreich steuerpflichtig sein – abhängig vom jeweiligen Abkommen. Wer Einkünfte aus mehreren Ländern erzielt, sollte unbedingt fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.

Steuersatz Einkommensteuer Frankreich: Wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen?

Frankreich wendet ein progressives Steuersystem an. Die Steuersätze für 2025 sind:

  • 0 % für Einkommen bis 11.497 €
  • 11 % für Einkommen zwischen 11.498 € und 29.315 €
  • 30 % für Einkommen zwischen 29.316 € und 83.823 €
  • 41 % für Einkommen zwischen 83.824 € und 180.294 €
  • 45 % für Einkommen über 180.295 €

Im Vergleich zur Einkommensteuer in Deutschland fallen die Steuersätze in Frankreich bei mittleren Einkommen häufig etwas niedriger aus. Ein genauer Vergleich „Einkommensteuer Frankreich vs. Deutschland“ ist daher oft sinnvoll – insbesondere für Grenzgänger.

Pauschalbesteuerungs-Sätze für bestimmte Einkünfte in Frankreich

Manche Einkünfte unterliegen jedoch einer Pauschalbesteuerung.

Dies ist zum Beispiel der Fall für Kapitaleinkünfte wie Dividenden. Diese unterliegen einer Pauschalbesteuerung von 12,8% (zzgl. Sozialabgaben von 7,5% oder 17,2% je nach Situation).

Dies ist auch der Fall für Gewinne aus dem Verkauf eines Immobilienobjekts. Diese unterliegen einer Pauschalbesteuerung von 19% (zzgl. Sozialabgaben von 7,5% oder 17,2% je nach Situation, und zzgl. Zusatzsteuern bei hohen Gewinnen).

Die französische Einkommensteuererklärung ausfüllen

Die Steuererklärung (déclaration de revenus) in Frankreich erfolgt jährlich, meist bis Ende Mai. Sie kann online über das Portal impots.gouv.fr oder (ausnahmsweise) in Papierform abgegeben werden. Für detaillierte Informationen lesen Sie unseren Blogartikel zur französischen Einkommensteuererklärung.

Wer neu nach Frankreich zieht, muss sich zunächst bei den Finanzbehörden anmelden und erhält eine Steuer-Identifikationsnummer.

Steuerpflichtige müssen zudem sicherstellen, dass ausländische Einkünfte korrekt deklariert und gegebenenfalls freigestellt werden.

Glossar: hilfreiche Begriffe

  • Impôt sur le revenu (IR) = Einkommensteuer
  • Déclaration de revenus = Steuererklärung
  • Avis d’imposition = Steuerbescheid
  • Résident fiscal = Steuerlicher Wohnsitz
  • Convention fiscale = Doppelbesteuerungsabkommen
  • Attestation de résidence fiscale : Für Steuerpflichtige besonders relevant: eine Wohnsitzbescheinigung, die oft notwendig ist, um Quellensteuern im Nachbarland zu vermeiden oder rückzuerstatten.

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