Die Körperschaftsteuer in Frankreich – Besteuerung von ausländischen Unternehmen

Die Körperschaftsteuer (Impôt sur les sociétés – IS) ist eine zentrale Steuerart im französischen Unternehmenssteuerrecht. Sie betrifft nicht nur französische Gesellschaften, sondern auch viele deutsche und allgemein ausländische Unternehmen, die in Frankreich wirtschaftlich aktiv sind.

Sie haben ein Unternehmen in Frankreich gegründet? Oder Ihre deutsche Firma ist in Frankreich geschäftlich tätig – z. B. durch eine Niederlassung, ein Lager oder Vertriebsteam? In diesem Artikel erfahren Sie, wie die französische Körperschaftsteuer funktioniert, wer davon betroffen ist und wie die deutsch-französische Anwaltskanzlei Valoris Avocats Sie unterstützt.

Steuerberater für Körperschaftsteuer in Frankreich

Valoris Avocats ist eine unabhängige Anwaltskanzlei, die sich auf die Beratung internationaler Unternehmen in Frankreich spezialisiert hat. Unser deutsch-französisches Team besteht aus erfahrenen, deutschsprachigen Anwälten (darunter auch Muttersprachler), die die steuerlichen sowie rechtlichen Besonderheiten beider Länder verstehen.

Wir beraten:

  • deutsche Unternehmen und Unternehmer, die eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Frankreich betreiben,
  • Investmentfonds mit französischen Investitionen
  • sowie alle Mandanten mit komplexen grenzüberschreitenden Strukturen.

Unser Ziel: Sie bei der korrekten Besteuerung unterstützen und steuerliche Risiken minimieren.

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Wer muss Körperschaftsteuer in Frankreich zahlen?

In Frankreich unterliegen alle Kapitalgesellschaften grundsätzlich der Körperschaftsteuer – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in Frankreich oder im Ausland haben.

Es gibt zwei Hauptszenarien:

  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in Frankreich: Die französische Gesellschaft ist mit ihrem gesamten weltweiten Gewinn in Frankreich steuerpflichtig.
  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland oder in einem anderen Staat im Ausland, aber Aktivitäten in Frankreich: In diesem Fall kann eine beschränkte Steuerpflicht entstehen, insbesondere wenn in Frankreich eine sogenannte Betriebsstätte vorliegt.

Typische Beispiele für eine steuerliche Betriebsstätte eines deutschen Unternehmens in Frankreich:

  • Sie haben eine Zweigniederlassung oder ein Büro in Paris, Strasburg oder einer anderen Stadt in Frankreich.
  • Ihr deutsches Unternehmen beschäftigt französisches Vertriebspersonal.
  • Sie arbeiten mit einem französischen Handelsvertreter, der in Ihrem Namen Verträge abschließt.

Eine genaue Analyse ist notwendig, denn: Auch ohne formale Gründung einer französischen Niederlassung können steuerliche Betriebsstätten entstehen – z. B. bei regelmäßigen technischen Einsätzen oder beratenden Tätigkeiten vor Ort in Frankreich.

Berechnung der Steuer: Welcher Betrag ist steuerpflichtig?

Die Körperschaftsteuer wird in Frankreich auf den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens erhoben. Dieser ergibt sich wie folgt:

Steuerpflichtiger Gewinn = Einnahmen (Umsatz) – abzugsfähige Betriebsausgaben

Was zählt zum Umsatz im Rahmen der französischen Körperschaftssteuer?

Der Umsatz (chiffre d’affaires, abgekürzt CA) umfasst alle betrieblichen Erträge aus Warenverkäufen, Dienstleistungen oder sonstigen Geschäftstätigkeiten in Frankreich.

Typische abzugsfähige Aufwendungen (nicht abschließend):

  • Löhne und Gehälter, inklusive Sozialabgaben
  • Kosten für Büros, Lager, Mieten und Nebenkosten
  • Maschinen- und Fuhrparkabschreibungen
  • Ausgaben für Berater, Dienstleister, IT-Systeme
  • Reise-, Hotel- und Bewirtungskosten
  • Beiträge zu Versicherungen

Wichtig: Die Ausgaben müssen betrieblich veranlasst und korrekt dokumentiert sein.

Der steuerliche Abzug von einigen Aufwendungen wird in Frankreich ferner eingeschränkt. Dies ist z.B. bei Zinsaufwendungen der Fall, insbesondere bei Gesellschafterdarlehen.

Spezialfall: Ausländische Unternehmen mit Betriebsstätte in Frankreich

In diesem Fall dürfen nur jene Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden, die der Tätigkeit in Frankreich direkt zugeordnet werden können.

Spezialfall: Organschaft („intégration fiscale“)

Ab einer Beteiligung von 95% kann zwischen zwei körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen eine Organschaft („intégration fiscale“) gegründet werden.

Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich keinen Ergebnisabführungsvertrag.

Die Organschaft hat einen rein steuerlichen Effekt: Sie führt zur Verrechnung der Ergebnisse der Organgesellschaften miteinander. Das steuerlich konsolidierte Ergebnis unterliegt auf Ebene der Organträgerin der Körperschaftsteuer.

Dies kann vorteilhaft sein, wenn z.B. eine Organgesellschaft Verluste erzielt, während eine andere Organgesellschaft oder die Organträgerin Gewinne aufweist. In diesem Fall reduziert sich die Steuerlast auf Organschaftsebene entsprechend.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Frankreich?

Steuersätze im Detail (Stand 2024):

  • Standardsteuersatz: 25 %
  • Ermäßigter Satz: 15 % auf die ersten 42.500 € Gewinn
    Voraussetzungen:

    • Umsatz < 10 Mio. €
    • Kapital zu mindestens 75 % in Händen natürlicher Personen

Der reduzierte Satz soll insbesondere kleine und mittlere französische Unternehmen (PME – Petites et Moyennes Entreprises) entlasten.

Die französische Körperschaftsteuer-Erklärung ausfüllen

Unternehmen müssen in Frankreich ihre Körperschaftsteuererklärung jährlich elektronisch bei der Steuerverwaltung einreichen. In der Regel übernimmt dies Ihr Buchhaltungsbüro („expert-comptable“) für Sie.

Was Sie wissen sollten:

  • Formular für französische Körperschaftsteuer: CERFA N° 2065 + Anhänge 2058 A–G
  • Abgabefrist:
    • Bei Jahresabschluss am 31.12.: spätestens bis zum 15. Mai des Folgejahres
    • Bei abweichendem Geschäftsjahr: innerhalb von 3,5 Monaten nach Bilanzstichtag
  • Einreichung: ausschließlich über das Online-Portal impots.gouv.fr

Fehlerhafte Körperschaftsteuer-Erklärungen oder verspätete Abgaben können zu Sanktionen führen.

Glossar: hilfreiche Begriffe zum Verständnis der französischen Körperschaftsteuer

  • Impôt sur les sociétés (IS)
    Die französische Bezeichnung für die Körperschaftsteuer, also die Steuer auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften.
  • Bénéfice imposable
    Der steuerpflichtige Gewinn eines Unternehmens, also das Ergebnis nach Abzug aller betrieblich veranlassten Ausgaben.
  • Société mère
    Die Muttergesellschaft innerhalb eines Konzerns, die Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält.
  • Établissement stable
    Eine Betriebsstätte im steuerlichen Sinn – insbesondere eine feste Geschäftseinrichtung in Frankreich, die zur Steuerpflicht führen kann (z. B. Ort der Geschäftsführung, Büro, Fabrikationsstätte, usw.) oder Personal vor Ort, welches über gewisse Befugnisse verfügt.
  • Taux réduit
    Der ermäßigte Körperschaftsteuersatz von 15%, der unter bestimmten Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen gilt.
  • Exercice comptable
    Das Geschäftsjahr eines Unternehmens, meist ein Zeitraum von zwölf Monaten, für den die Buchführung und Steuererklärung erfolgt.
  • Déclaration de résultats
    Die Körperschaftsteuererklärung, mit der ein Unternehmen seinen steuerpflichtigen Gewinn bei den französischen Finanzbehörden angibt.
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