Vermögensteuer Frankreich (IFI) – Immobiliensteuer

Die Vermögensteuer in Frankreich, offiziell als „Impôt sur la fortune immobilière“ (IFI) bekannt, betrifft vermögende Privatpersonen, die Immobilien in Frankreich besitzen – unabhängig davon, ob sie dort leben oder nicht.

Sie wohnen oder besitzen Immobilien in Frankreich – und Ihr Immobilienvermögen beträgt mehr als 1.300.000 €? In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles Wichtige über die französische Vermögensteuer in ihrer seit 2018 gültigen Form, wie sie funktioniert, wer betroffen ist und wie die deutsch-französische Anwaltskanzlei Valoris Avocats Sie kompetent begleiten kann.

Außerdem erklären wir Ihnen, woher der Irrglaube kommt, dass die Vermögenssteuer in Frankreich abgeschafft wurde.

Steuerberater für Vermögensteuer in Frankreich

Valoris Avocats ist eine unabhängige deutsch-französische Kanzlei mit einem klaren Fokus auf das französische Steuerrecht. Unsere deutschsprachigen Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung von Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Immobilienvermögen in Frankreich besitzen.

Wir unterstützen sowohl in der laufenden Besteuerung als auch bei der strategischen Planung:

  • Bewertung von französischen Immobilien,
  • Berechnung der Steuerlast durch die französische Vermögensteuer,
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung,
  • Optimierung von Immobilienstrukturen.

Der Vorteil unserer Rechtsanwaltskanzlei: Wir verstehen Ihre Situation im internationales Zusammenhang und sprechen Ihre Sprache.

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Vermögenssteuer Frankreich: neue Regelung seit 2018, aber keine Abschaffung

Der leider verbreitete Irrglaube, dass die Vermögensteuer in Frankreich abgeschafft wurde, beruht auf einer Missinterpretation der Steuerreform von 2018.

Bis 2017 unterlagen vermögende Privatpersonen in Frankreich der „Impôt de solidarité sur la fortune“ (ISF), die das gesamte weltweite Vermögen betraf. Diese Steuer wurde jedoch mit Wirkung zum 1. Januar 2018 abgeschafft und durch die neue Immobilienbezogene Vermögensteuer „Impôt sur la fortune immobilière“ (IFI) ersetzt.

Was hat sich mit der französischen Vermögensteuer-Reform von 2018 geändert?

  • ISF: Besteuerung des Gesamtvermögens (inkl. Aktien, Bankguthaben, Schmuck usw.)
  • IFI: Besteuert wird nur noch Immobilienvermögen, das nicht beruflich genutzt wird

Diese Änderung betrifft sowohl französische Steuerinländer als auch Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder allgemein im Ausland, die Immobilien in Frankreich besitzen.

Doppelbesteuerung?

Frankreich hat mit vielen Ländern – u. a. Deutschland, der Schweiz und Österreich – Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese regeln, welches Land die Vermögensteuer erheben darf und wie eine Doppelbelastung vermieden wird. In jedem Fall lohnt sich hier eine genaue Prüfung – unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne dabei.

Wer muss Vermögensteuer in Frankreich zahlen?

Die französische Vermögensteuer IFI betrifft Personen, deren steuerpflichtiges Immobilienvermögen in Frankreich den Schwellenwert von 1.300.000 € übersteigt. Die Steuerpflicht hängt dabei nicht vom Wohnsitz der betroffenen Person ab.

Entscheidend ist der Marktwert des Immobilienvermögens zum 1. Januar des jeweiligen Jahres.

Die Bewertung wird vom Steuerpflichtigen ermittelt, natürlich unter Vorbehalt der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung. Bei komplexen Situationen ist eine professionelle Bewertung empfehlenswert.

Der Marktwert kann in besonderen Situationen reduziert werden. So profitiert z. B. der Hauptwohnsitz von einem 30%igen Abschlag. Dies gilt aber nur für Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich.

Bei Gesamthandeigentum („indivision“) oder bei Immobilien in Besitz von Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern kann auch ein Abschlag von meistens ca. 10% abgezogen werden.

Französische Vermögensteuer Fall 1: Sie haben Ihren Wohnsitz in Frankreich

Zur Berechnung Ihrer Vermögensteuer IFI wird Ihr weltweites Immobilienvermögen berücksichtigt, einschließlich Immobilien im Ausland, wie Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Französische Vermögensteuer Fall 2: Sie wohnen in Deutschland, der Schweiz oder Österreich (oder einem anderen ausländischen Staat)

Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Frankreich, unterliegt nur Immobilienvermögen in Frankreich der IFI. Ausländisches Immobilienvermögen bleibt außen vor.

Beispiel: Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in München, der ein Ferienhaus an der Côte d’Azur im Wert von 2 Mio. € besitzt, ist in Frankreich IFI-pflichtig – aber nur für diese Immobilie.

Welches Immobilienvermögen ist steuerpflichtig?

Die IFI bezieht sich ausschließlich auf nicht beruflich genutztes Immobilienvermögen.

Steuerpflichtig im Sinne der französischen Vermögensteur sind unter anderem:

  • Wohnimmobilien (Häuser, Wohnungen)
  • Zweitwohnsitze oder Ferienhäuser
  • Grundstücke und Baugrund
  • Immobilien, die vermietet werden (unter bestimmten Bedingungen)
  • Immobilien im Besitz von SCI (Société Civile Immobilière)

Nicht steuerpflichtig sind:

  • Immobilien, die beruflich genutzt werden (z. B. Büros von Selbstständigen)
  • Betriebsvermögen (z. B. Immobilien, die dem Unternehmen dienen – unter bestimmten Bedingungen)
  • Bewegliches Vermögen (Wertpapiere, Bankguthaben, Schmuck, Gold, Fahrzeuge, Kunstwerke etc.)

Besondere Situationen:

  • Personen mit Wohnsitz im Ausland: Nur das französische Immobilienvermögen zählt
  • Miteigentum: Es wird nur der anteilige Wert berücksichtigt
  • Nießbrauchsvorbehalt: in der Regel unterliegt nur der Nießbrauchsberechtigte der Vermögensteuer, nicht der Eigentümer.
  • Immobilien, die mittelbar, d.h. über Gesellschaften gehalten werden: Auch Beteiligungen an bestimmten Gesellschaften (z. B. SCI oder immobiliengeprägten Gesellschaften) werden anteilig dem Immobilienvermögen zugerechnet

Berechnung: Wie hoch ist die Vermögensteuer in Frankreich?

Die Vermögenssteuer in Frankreich wird progressiv berechnet – je höher das Immobilienvermögen, desto höher der Steuersatz.

Steuersätze 2025:

  • 0 % für Vermögen bis 800.000 €
  • 0,5 % von  800.001 bis 1.300.000 €
  • 0,7 % von 1.300.001 bis 2.570.000 €
  • 1 % von 2.570.001 bis 5.000.000 €
  • 1,25 % von 5.000.001 bis 10.000.000 €
  • 1,5 % über 10.000.000 €

Wichtiger Hinweis:
Die 1,3-Millionen-Euro-Grenze bezieht sich auf das Gesamtvermögen. Besteuert wird schon ab 800.000 €, wenn diese 1,3-Millionen-Euro-Grenze überschritten wird.

Abzugsfähige Schulden

Zur Reduktion des steuerpflichtigen Vermögens können bestimmte Schulden abgezogen werden, z. B.:

  • Darlehen für den Erwerb des Grundstücks oder der Immobilie (unter Bedingungen)
  • Kredite zur Finanzierung von Renovierungen (unter Bedingungen)

Achtung: Es gelten Einschränkungen bei der Abzugsfähigkeit langfristiger Kredite mit Endtilgung (In Fine Darlehen / endfällige Darlehen).

Die französische Vermögenssteuer-Erklärung ausfüllen

Die Steuererklärung zur IFI erfolgt zusammen mit der französischen Einkommensteuererklärung (déclaration de revenus). Die meisten deutschen oder allgemein ausländischen Immobilienbesitzer sind in Frankreich einkommensteuerlich nur beschränkt steuerpflichtig, müssen aber dennoch die IFI-Erklärung abgeben.

Fristen zur Abgabe der Vermögensteuer-Erklärung in Frankreich (2025):

  • Ende Mai bis Anfang Juni (je nach Wohnsitzland bzw. Wohnort in Frankreich – die Fristen werden jährlich präzisiert / aktualisiert)
  • Die Erklärung erfolgt elektronisch über das französische Steuerportal: www.impots.gouv.fr (nur im ersten Jahr ist eine Erklärung in Papierfassung einzureichen)

Formular für Vermögensteuer Frankreich:

  • Formulaire 2042-IFI (inkl. Anhang für Detailangaben je Immobilie)

Die deutsch-französische Anwaltskanzlei Valoris Avocats mit ihren deutschsprachigen Anwälten begleitet Sie Schritt für Schritt – von der Bewertung bis zur fristgerechten Einreichung.

Glossar: hilfreiche Begriffe für das Verständnis der französischen Vermögensteuer Impôt sur la fortune immobilière (IFI)

  • Impôt sur la fortune immobilière (IFI)
    Die seit 2018 gültige französische Vermögensteuer, die ausschließlich auf Immobilienbesitz Anwendung findet.
  • Impôt de solidarité sur la fortune (ISF)
    Die frühere französische Vermögenssteuer auf das Gesamtvermögen, abgeschafft Ende 2017.
  • Assiette taxable
    Die steuerliche Bemessungsgrundlage – also der Wert des steuerpflichtigen Immobilienvermögens abzüglich zulässiger Schulden.
  • Résident fiscal
    Eine Person mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich, deren weltweites Immobilienvermögen der IFI unterliegt.
  • Non-résident
    Eine Person mit Wohnsitz außerhalb Frankreichs – nur das französische Immobilienvermögen wird besteuert.
  • Société Civile Immobilière (SCI)
    Eine französische Immobiliengesellschaft – ihr Immobilienbesitz kann anteilig dem Gesellschafter im Rahmen der IFI zugerechnet werden.
  • Société à prépondérance immobilière (immobiliengeprägte Gesellschaft)
    Eine französische oder ausländische Gesellschaft mit Immobilienprägung in Frankreich – die Beteiligung kann der Bemessungsgrundlage der IFI-Steuer des Gesellschafters zugerechnet werden.
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