Steuern

Internationale Besteuerung

Unsere Kanzlei verfügt über eine anerkannte Expertise im Bereich des internationalen Steuerrechts .

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Unsere Kompetenzen decken alle Aspekte der internationalen Besteuerung ab (Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Umsatzsteuer und Zoll), egal ob es sich um industrielle oder gewerbliche Tätigkeiten, das Risiko des Bestehens einer Betriebsstätte, Immobilieninvestitionen, Mobilität von Arbeitnehmern, die Steuerung internationaler Kapitalflüsse oder auch Verrechnungspreise handelt.

Wir verfügen darüber hinaus über besondere Erfahrung mit den steuerlichen Fragestellungen im deutsch-französischen Kontext.

  • Internationale Strukturierung von Investitionen (Standortwahl und Rechtsform)
  •  Anwendung von internationalen Steuerabkommen
  • Besteuerung von Finanzflüssen (Kapitalgewinne, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren)
  • Geistiges Eigentum und gewerbliches Eigentum, IP-Box
  • Betriebsstätten
  • Umsatzsteuer und Zoll
  • Verrechnungspreispolitik und Dokumentation
  • Besteuerung von Vermögen im internationalen Zusammenhang (internationale Erbschaften und Schenkungen, Vermögensteuer, Einkommensteuer)
  • Internationale Mobilitätspolitik
  • Grenzgänger
  • Steuererklärungen (Einkommensteuer, Vermögensteuer, Besteuerung von Veräußerungsgewinnen)
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